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(im Besitz)

См. также в других словарях:

  • Besitz — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Eigentum • Eigentümerschaft Bsp.: • Der Besitz großer Reichtümer bringt selten das wahre Glück. • Sie verlor alles, was sie besaß (= alle ihre Besitztümer). • Das Haus gehört (oder: ist das Eig …   Deutsch Wörterbuch

  • Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Besitz — (lat. possessĭo), die faktische Herrschaft einer Person über eine Sache, im Gegensatz zur rechtlichen, dem Eigentum (s.d.). Der B. einer bisher von einem andern nicht besessenen Sache wird dadurch erworben, daß jemand tatsächliche Gewalt darüber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Besitz — Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z.B. B. eines Wegrechtes d.h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Besitz — Besitz, Besitzer, Besitzung ↑ sitzen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Ein Mann in Ouagadougou in Afrika schützt beim Schlafen seinen Besitz, ein Fahrrad. Es ist anzunehmen, dass dies auch sein Eigentum ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz (Österreich) — Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet nach § 309 ABGB Besitz die vom Besitzwillen (animus) getragene unmittelbare Verfügungsgewalt (corpus) eines Menschen über eine Sache. Das österreichische ABGB ist als naturrechtliche Kodifikation des… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

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